Catering-Unternehmen gründen: Schritte, Pflichten und erste Kunden

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Ein Catering-Unternehmen zu gründen heißt, aus Deiner Leidenschaft fürs Kochen ein Gewerbe zu machen, das Aufträge annimmt, Hygiene nachweist und sich rechnet. Ob Du als Einzelperson mit einem Partyservice startest oder gleich ein Team aufbaust: Die Reihenfolge der Schritte ist ähnlich.
Dieser Leitfaden führt Dich von der Idee über Gewerbeanmeldung, Belehrung und Registrierung bis zu Businessplan, Versicherung, Küche und den ersten Kunden. Rechtliche Aussagen belegen wir mit der jeweiligen Vorschrift, damit Du sie selbst nachlesen kannst.
Catering gründen in 10 Schritten: die Checkliste
- Geschäftsmodell und Zielgruppe festlegen: Was bietest Du wem an, und was unterscheidet Dich von den Anbietern vor Ort?
- Marktanalyse und Kalkulation: Prüfe Nachfrage, Wettbewerb und ob sich Dein Angebot rechnet.
- Businessplan schreiben: Er dient Dir als Fahrplan und Banken oder Förderstellen als Grundlage.
- Rechtsform und Finanzierung klären: Eigenkapital, Kredit, Fördermittel, am besten mit Steuerberatung.
- Gewerbe anmelden: Die Anzeige bei der zuständigen Behörde ist Pflicht (§ 14 Abs. 1 GewO).
- Gesundheitsamt: Belehrung machen: Ohne die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG darfst Du die in § 42 Abs. 2 IfSG genannten Lebensmittel, etwa Fleisch, Milchprodukte, Fisch, Eiprodukte oder Feinkostsalate, nicht erstmalig gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, wenn Du dabei mit ihnen in Berührung kommst (§ 42 Abs. 1 Satz 1 IfSG). Das bedeutet in der Praxis: Für Caterer trifft das fast immer zu.
- Betrieb als Lebensmittelunternehmer registrieren: Die Meldung zur Registrierung geht an die zuständige Behörde (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004), meist die Lebensmittelüberwachung vor Ort.
- Küche, Transport und Hygienekonzept aufstellen: Räume, Geräte, HACCP-Verfahren und Kühlkette.
- Versicherungen abschließen: Betriebs- und Produkthaftpflicht zuerst.
- Erste Kunden gewinnen: Website, Google-Unternehmensprofil, Kooperationen und ein sauberes Angebot.
Die Schritte 5 bis 7 solltest Du vor dem ersten bezahlten Auftrag abgeschlossen haben. Alles andere kannst Du parallel angehen.
Geschäftsmodell und Marktanalyse
Bevor Du Formulare ausfüllst, brauchst Du ein klares Bild davon, was Du anbietest. Catering ist breit: Partyservice für private Feiern, Firmenevents, Hochzeiten, Lieferung von Platten und Buffets, Livecooking oder Verpflegung für Baustellen und Kitas. Je klarer Dein Profil, desto leichter wirst Du gefunden.
- Analysiere lokale Wettbewerber: Wer bietet was zu welchen Bedingungen an, und wo bleibt eine Lücke?
- Definiere Zielgruppen: Hochzeiten, Firmenevents oder private Feiern verlangen andere Mengen, Vorlaufzeiten und Angebote.
- Beobachte Trends wie vegane und vegetarische Menüs, regionale Zutaten oder Allergiker-Angebote.
Als Alleinstellungsmerkmal eignen sich:
- Spezialisierung auf bestimmte Küchen oder Ernährungsformen
- Besondere Präsentationskonzepte
- Nachhaltige, lokale Zutaten
- Personalisierte Menüs, die sich mit passender Software effizient verwalten lassen
Rechtliches: Das musst Du bei der Gründung beachten
Die folgenden Punkte gelten für die meisten Caterer. Einzelheiten hängen von Bundesland, Rechtsform und Angebot ab. Kläre im Zweifel vorab bei Deinem Ordnungsamt, der Lebensmittelüberwachung und Deiner Steuerberatung.
Gewerbe anmelden (§ 14 GewO)
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. So steht es in § 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO). Dieselbe Anzeigepflicht gilt nach Satz 2 unter anderem, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder wenn der Betrieb aufgegeben wird.
Hast Du bereits ein Gewerbe, frag beim Gewerbeamt, ob Catering dazu zählt oder ob Du eine Erweiterung anmelden musst.
Die Anzeige geht in der Regel an das Gewerbeamt oder Ordnungsamt Deiner Gemeinde. Welche Unterlagen und welche Gebühr dort anfallen, erfährst Du bei der Behörde, denn das ist von Ort zu Ort verschieden.
Brauche ich eine Gaststättenerlaubnis?
Ein Gaststättengewerbe betreibt nach § 1 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG), wer im stehenden Gewerbe Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Daraus folgt: Reine Lieferung ohne Verzehr an Ort und Stelle fällt meist nicht darunter.
Nach § 2 Abs. 1 GastG bedarf der Erlaubnis, wer ein Gaststättengewerbe betreiben will. § 2 Abs. 2 GastG nennt aber Ausnahmen: Keine Erlaubnis braucht unter anderem, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen verabreicht (Nr. 1 bis 3). Bei reinem Catering, bei dem Du Speisen zubereitest und lieferst, ohne vor Ort alkoholische Getränke auszuschenken, spricht der Wortlaut des Bundesgesetzes deshalb für eine erlaubnisfreie Tätigkeit.
Belehrung und Bescheinigung nach § 43 IfSG
Was umgangssprachlich oft noch „Gesundheitszeugnis“ heißt, nennt das Gesetz Bescheinigung des Gesundheitsamtes über eine Belehrung. Personen dürfen die in § 42 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz genannten Tätigkeiten gewerbsmäßig erstmalig nur ausüben, wenn eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamts oder eines beauftragten Arztes vorliegt (§ 43 Abs. 1 IfSG). Sie weist nach, dass Du über die Tätigkeitsverbote belehrt wurdest und in Textform erklärt hast, dass Dir keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 IfSG).
Das betrifft Dich selbst und jede Person, die Du mit Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 IfSG beschäftigst, etwa beim Herstellen oder Behandeln von Fleisch, Milchprodukten, Fisch, Eiprodukten oder Speiseeis (§ 42 Abs. 2 IfSG) oder in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 Abs. 1 Satz 1 IfSG). Danach gilt:
- Als Arbeitgeber belehrst Du Deine Beschäftigten nach Aufnahme der Tätigkeit und dann alle zwei Jahre. Die Teilnahme ist zu dokumentieren (§ 43 Abs. 4 Satz 1 und 2 IfSG).
- Bescheinigung und letzte Dokumentation der Belehrung bewahrst Du auf, hältst sie an der Betriebsstätte verfügbar und legst sie der Behörde auf Verlangen vor. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten genügt die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder beglaubigten Kopie (§ 43 Abs. 5 IfSG), was für Caterer vor Ort bei Veranstaltungen praktisch ist.
Registrierung als Lebensmittelunternehmer
Als Lebensmittelunternehmer musst Du jeden Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder vertreibt, der zuständigen Behörde in der von ihr verlangten Weise zur Registrierung melden. Das regelt Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Wichtige Veränderungen bei den Tätigkeiten und eine Betriebsschließung meldest Du ebenfalls. Zuständig ist meist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Deines Landkreises oder Deiner Stadt. Frage dort nach dem Formular und danach, ob Deine Küche vorab besichtigt wird.
Hygiene und HACCP
Als Lebensmittelunternehmer richtest Du ein oder mehrere ständige Verfahren ein, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, und hältst sie aufrecht (Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 852/2004). Die Dokumente und Aufzeichnungen dazu müssen der Art und Größe Deines Betriebs angemessen sein (Art. 5 Abs. 2 Buchst. g VO (EG) Nr. 852/2004). Wie das aussieht, erklärt der Beitrag zum HACCP-Konzept für Catering. Für den Alltag brauchst Du Aufzeichnungen, zum Beispiel mit den HACCP-Checklisten für Catering inklusive PDF-Vorlage.
Kleinunternehmerregelung und Steuern
In § 14 GewO kommt das Wort „Kleingewerbe“ nicht vor. Gemeint ist meist die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht. Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist ein Umsatz steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25 000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100 000 Euro nicht überschreitet. Eine Ausnahme von der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO folgt daraus nicht. Ob die Regelung für Dich sinnvoll ist, solltest Du mit Steuerberatung prüfen, weil sie sich in der Praxis auf Vorsteuerabzug und Rechnungsstellung auswirkt.
Businessplan und Kalkulation
Ein durchdachter Businessplan zwingt Dich, Annahmen aufzuschreiben, und ist die Grundlage für Gespräche mit Bank und Förderstellen. Ein Plan für ein kleines Catering braucht keine hundert Seiten. Diese Bausteine reichen:
- Angebot und Zielgruppe: Was verkaufst Du, an wen und über welche Kanäle?
- Wettbewerb und Positionierung: Was machst Du anders?
- Startkosten: Küche, Geräte, Transport, Zulassungen, Versicherungen, Website und Erstausstattung.
- Laufende Kosten: Miete, Personal, Fahrzeug, Versicherungen, Software, Marketing und Rücklagen.
- Umsatzplanung: Wie viele Aufträge pro Monat mit welcher durchschnittlichen Größe brauchst Du, um die Kosten zu decken?
- Liquidität: Wann kommt Geld herein, wann gehen Zahlungen raus? Anzahlungen und Zahlungsziele wirken stark auf Deinen Kontostand.
Kalkulationslogik für Menüs und Aufträge
Die Kalkulation für einen Auftrag folgt einer einfachen Reihenfolge:
- Wareneinsatz je Portion: Zutaten laut Rezeptur, inklusive Verlusten beim Putzen und Garen.
- Arbeitszeit: Einkauf, Vorbereitung, Transport, Aufbau, Service, Abbau und Reinigung. Rechne alle Stunden ein, nicht nur die in der Küche.
- Nebenkosten: Fahrzeug, Energie, Geschirr und Equipment, Leihgebühren, Verpackung, Entsorgung.
- Gemeinkosten und Gewinn: Ein Anteil Deiner festen Kosten und ein Gewinnaufschlag gehören in jeden Auftrag.
Wer nur den Wareneinsatz verdoppelt, vergisst meist Zeit und Fahrten. Kalkuliere deshalb zuerst Deine eigenen Kosten und leite daraus Deine Angebotspreise ab, statt Wettbewerber zu kopieren.
Finanzierung prüfen
Bei der Gründung ist die Finanzierung ein entscheidender Schritt. Du hast mehrere Möglichkeiten:
- Eigenkapital: Du investierst Dein eigenes Geld. Das zeigt Banken und Partnern, dass Du hinter Deiner Idee stehst.
- Kredite: Bei Banken oder anderen Finanzinstituten. Achte darauf, dass Du die Rückzahlung auch bei schwächeren Monaten leisten kannst.
- Fördermittel: Es gibt staatliche Förderprogramme für Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Informiere Dich bei IHK, Gründungsberatungen und Förderbanken, welche für Dein Vorhaben passen und welche Voraussetzungen gelten. Beantrage Fördermittel in der Regel, bevor Du größere Ausgaben tätigst.
- Crowdfunding: Über Online-Plattformen sammelst Du Geld von vielen Unterstützern ein. Das eignet sich vor allem, wenn Du ein besonderes Konzept hast, das Menschen begeistert.
Prüfe alle Möglichkeiten sorgfältig und wähle die Variante, die zu Deinem Vorhaben passt. Eine solide Finanzierung ist wichtiger als ein schneller Start.
Versicherungen für Caterer
Welche Versicherungen Du brauchst, hängt von Deinem Angebot, Deiner Rechtsform und Deinen Auftraggebern ab. Häufig gehören diese Bausteine dazu:
- Betriebshaftpflicht: Greift, wenn bei einem Auftrag Personen- oder Sachschäden entstehen, etwa wenn ein Gast an Deinem Buffet stürzt oder Du in der Location etwas beschädigst.
- Produkthaftpflicht: Deckt Schäden durch Deine Speisen ab, zum Beispiel bei einer Lebensmittelinfektion oder einer unerkannten Allergenbelastung. Prüfe, ob sie in Deiner Betriebshaftpflicht enthalten ist oder getrennt abgeschlossen werden muss.
- Inhalts- und Geräteversicherung: Sichert Küchengeräte, Waren und Equipment gegen Schäden und Diebstahl ab.
- Fahrzeugversicherung: Für Transportfahrzeuge mit Kühlung.
Eventlocations und Firmenkunden fragen häufig nach einem Versicherungsnachweis. Ein Versicherungsmakler mit Erfahrung in der Gastronomie hilft Dir, den Bedarf zu klären und Angebote zu vergleichen. Lege ihm Deine Leistungen und Abläufe offen dar, damit der Schutz zu Deinem Betrieb passt. Eine gut dokumentierte Hygiene und saubere Aufzeichnungen erleichtern es, Deine Risiken zu belegen.
Küche, Räume und Equipment
Wo kochst Du?
Du brauchst einen Ort, an dem Du Lebensmittel lagern, zubereiten und kühlen kannst. Das kann eine eigene Produktionsküche sein, eine angemietete Gemeinschaftsküche oder eine Küche, die Du Dir mit anderen teilst. Ob ein Raum für gewerbliche Zubereitung geeignet ist, beurteilt in der Praxis die Lebensmittelüberwachung. Frage deshalb vor Mietvertrag und Umbau nach, welche Anforderungen sie an Räume, Oberflächen, Handwaschbecken, Lagerung und Abfall stellt.
Equipment für den Start
Kaufe zuerst, was Du für Deine ersten Aufträge sicher brauchst, und erweitere mit wachsender Auslastung:
- Kochen und Garen: Herd, Kombidämpfer oder Backofen, Kochgeschirr, Messer, Küchenmaschine
- Kühlen und Lagern: Kühl- und Tiefkühlgeräte, Thermometer, Behälter in passenden Größen
- Transport: Isolierte Transportboxen, Warmhaltesysteme, ein Fahrzeug mit der nötigen Kühlung, Befestigung gegen Verrutschen
- Ausgabe: Chafing Dishes, Buffetelemente, Geschirr, Besteck, Gläser, Servietten, Dekoration
- Reinigung: Spülmöglichkeit, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Schutzkleidung
Gebrauchte Geräte und Leihgeschirr senken die Startkosten. Wichtig ist, dass alles, was mit Lebensmitteln in Berührung kommt, sauber und reinigbar ist.
Lieferanten und Kooperationspartner
Zuverlässige Lieferanten entscheiden über Qualität und Pünktlichkeit. Wähle Anbieter für Fleisch, Fisch, Gemüse, Obst und Trockenwaren sorgfältig aus und achte darauf, dass sie pünktlich liefern und ihre Ware kennzeichnen. Lege Dir für wichtige Zutaten mindestens einen zweiten Lieferanten als Reserve zurecht.
Dazu kommen Partner für Eventausstattung, Geschirrverleih, Dekoration, Servicepersonal oder Getränke. Prüfe, ob sie die nötigen Genehmigungen und Nachweise haben, besonders wenn sie Speisen zubereiten oder liefern. Halte Kontaktdaten, Konditionen und Lieferzeiten an einer Stelle fest. Cateree hilft Dir dabei, Lieferanten und Bestellungen im Blick zu behalten.
Personal und Planung
Bei kleineren Aufträgen arbeitest Du vielleicht allein oder mit Familie und Freunden. Sobald Du Mitarbeitende einsetzt, empfehlen sich schriftliche Verträge und eine Arbeitszeitplanung. Für Beschäftigte mit Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 IfSG kommt die Belehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG hinzu (siehe oben). Eine klare Einsatzplanung verhindert Überstunden und Ausfälle. Mehr dazu findest Du im Beitrag zur Personalplanung in der Gastronomie.
Die ersten Kunden gewinnen
Du brauchst nicht sofort ein großes Marketingbudget. Diese Schritte bringen in der Regel zuerst Anfragen:
- Website mit Angebot und Anfrageformular: Zeige Dein Angebot, Fotos, Referenzen, Einzugsgebiet und einen einfachen Weg zur Anfrage.
- Google-Unternehmensprofil: Trage Dich mit Adresse, Leistungen und Fotos ein und bitte zufriedene Kunden um Bewertungen. So findet man Dich bei Suchen wie „Catering in meiner Nähe“.
- Kooperationen: Eventlocations, Hochzeitsplaner, Fotografen, Firmen mit regelmäßigen Veranstaltungen und Vereine empfehlen Caterer, die sie kennen.
- Social Media: Instagram, Facebook, Pinterest oder TikTok eignen sich, weil Essen visuell wirkt. Poste regelmäßig Fotos und Videos Deiner Gerichte, zeige Einblicke hinter die Kulissen und interagiere mit Deiner Community.
- Probeessen und Tastings: Wer Dein Essen probiert hat, bucht sicherer.
Eine ausführliche Anleitung mit Ideen findest Du im Beitrag zur Catering-Marketingstrategie.
Vom Angebot zum Auftrag
Schreibe Angebote klar: Leistungen, Mengen, Termin, Ort, Gültigkeit, Zahlungsbedingungen und Stornoregeln. Halte Absprachen schriftlich fest. Muster und Hinweise dazu stehen im Beitrag Cateringvertrag: Alles, was Du wissen musst.
Für Angebote, Aufträge und Abläufe kannst Du früh auf Software setzen. Mit Auftragsmanagement-Software für Catering behältst Du Anfragen, Angebote und Termine an einer Stelle im Blick. Cateree deckt genau diese Aufgaben ab.
Nachhaltigkeit und Erlebnis
Umweltfreundliche Konzepte sind gut für die Erde und für Dein Geschäft:
- Reduziere Lebensmittelabfälle durch genaue Mengenplanung und Bestellungen.
- Nutze Mehrweg und recycelbare Verpackungen, wo es der Hygiene nicht widerspricht.
- Erzähle von Deinen Maßnahmen. Das schafft Vertrauen bei umweltbewussten Kunden.
Essen ist ein Erlebnis. Präsentation, Duft und Farben spielen eine Rolle, und Livecooking-Stationen begeistern Gäste. Schule Dein Personal nicht nur im Service, sondern auch im Erzählen der Geschichte hinter den Gerichten.
Wachstum
Mit Erfahrung kannst Du zusätzliche Services wie Eventplanung oder Kochkurse anbieten, größere Räume beziehen und das Team vergrößern. Wachse kontrolliert, damit Qualität und Kundenservice nicht leiden.
Häufige Fragen
Wie kann ich ein Catering gründen?
Entwickle ein Konzept und kalkuliere es, melde Dein Gewerbe an (§ 14 GewO), lass Dich nach § 43 IfSG belehren, melde Deinen Betrieb zur Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004), richte Küche und Hygieneverfahren ein, schließe Versicherungen ab und gewinne erste Kunden. Die Checkliste oben zeigt die Reihenfolge.
Welche Genehmigung brauche ich für ein Catering?
Das hängt vom Bundesland ab: Viele Länder haben eigene Gaststättengesetze. Nach dem Bundesgesetz braucht das Verabreichen zubereiteter Speisen keine Gaststättenerlaubnis (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 GastG); prüfe aber Dein Landesrecht, besonders wenn Du vor Ort Alkohol ausschenkst. Unabhängig davon brauchst Du eine Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 GewO) und die Meldung zur Registrierung als Lebensmittelunternehmer (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004). Die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG brauchst Du, wenn Du oder Deine Leute Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 IfSG ausüben; bei Caterern ist das in der Praxis fast immer der Fall.
Kann ich Catering als Kleingewerbe betreiben?
Ja, die Gewerbeanzeige ist auch dann nötig. Das Wort „Kleingewerbe“ kommt in § 14 GewO nicht vor. Steuerlich kommt gegebenenfalls die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Frage. Lass Dich dazu von Steuerberatung beraten.
Brauche ich eine Ausbildung, um einen Partyservice zu eröffnen?
In den hier zitierten Vorschriften steht keine bestimmte Berufsausbildung als Voraussetzung. Gefragt sind Belehrung nach IfSG, Hygieneverfahren und Kenntnisse in der Lebensmittelsicherheit. Frag bei der Behörde nach, ob für Dein Angebot oder Bundesland zusätzliche Anforderungen gelten.
Was kostet die Gründung eines Cateringunternehmens?
Das hängt von Küche, Fahrzeug, Equipment und Personal ab. Die Gebühren für Gewerbeanmeldung, Belehrung und Registrierung erfragst Du in der Praxis bei den Behörden vor Ort. Erstelle Deine Startkosten mit Angeboten, nicht mit Pauschalen.
Muss ich meine Küche vorab abnehmen lassen?
Das klärst Du in der Praxis mit der zuständigen Behörde. Ob Dein Betrieb zusätzlich eine Zulassung braucht, richtet sich nach Art. 6 Abs. 3 VO (EG) Nr. 852/2004. Melde Dein Vorhaben frühzeitig an, bevor Du investierst, und frage, welche Anforderungen sie an Küche und Lager stellt.
Wann muss ich das Gewerbe anmelden?
Gleichzeitig mit dem Beginn der selbständigen Tätigkeit (§ 14 Abs. 1 GewO). Melde Dein Gewerbe an, bevor Du Aufträge gegen Bezahlung ausführst.
Wie lange gilt die Bescheinigung vom Gesundheitsamt?
Sie darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Danach belehrt der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und dann alle zwei Jahre (§ 43 Abs. 4 Satz 1 IfSG).
Fazit
Ein Catering-Unternehmen zu gründen, ist machbar, wenn Du die Schritte in der richtigen Reihenfolge angehst: erst Konzept und Kalkulation, dann Gewerbeanzeige, Belehrung und Registrierung, dazu Küche, Versicherungen und die ersten Kunden. Rechtliche Details unterscheiden sich je nach Bundesland und Angebot, deshalb lohnt sich der frühe Kontakt zu Ordnungsamt, Lebensmittelüberwachung und Steuerberatung. Mit einem klaren Profil, sauberer Hygiene und einer ehrlichen Kalkulation legst Du den Grundstein. Cateree unterstützt Dich dabei, Aufträge, Lieferanten und Abläufe im Griff zu behalten.
Fundstellen
- § 14 GewO – Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung
- § 1 GastG (Gaststättengesetz) – Gaststättengewerbe
- § 2 GastG (Gaststättengesetz) – Erlaubnis
- § 42 IfSG – Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
- § 43 IfSG – Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
- Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 – Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte
- Art. 6 VO (EG) Nr. 852/2004 – Amtliche Kontrollen, Registrierung und Zulassung
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer
Catering-Software von der Anfrage bis zur Rechnung
Cateree führt Anfrage, Angebot und Auftrag in einem Vorgang, die Rechnung erstellst Du als PDF aus Deiner Vorlage. Merk Dich kostenlos auf der Warteliste vor – Du erfährst als Erstes, wie es weitergeht.